Unsere Dienstleisungen

Service für Sie
Wir bieten

Ganzheitliche Lösungen für historische Fenster und Türen durch den Fensterrestaurator Moser

Schwerpunkt unserer Arbeit ist die: Renovierung, Restaurierung, Rekonstruktion oder Nachbau von Fenstern, Fensterläden, Türen und Toren.

Fenster und Außentüren prägen maßgeblich die Erscheinung eines Gebäudes. Ihr Erhalt ist daher vielfach der Wunsch der Bewohner und der Planer. Bei ensemble- und denkmalgeschützten Bauten ist das von öffentlichem Interesse und für die Denkmalpflege wesentlich. Für uns als Fensterrestauratoren ist das eine große Herausforderung: Fenster und Haustüren sind komplexe Bauteile, die zahlreiche Aufgaben wie Witterungsschutz, Lüftung, Wärmeschutz und Dichtigkeit übernehmen müssen. Dies erfordert eine einwandfreie Funktionsfähigkeit. Als exponierte Bauteile sind dieser dabei stets Wind und Wetter ausgesetzt. Selbst bei guter Pflege sind folglich irgendwann umfangreichere Reparaturen notwendig. Wir verfügen über das umfangreiche Wissen und handwerkliche Können, um solche Fenster und Türen restaurieren zu können. Wir als Fensterhandwerker decken zusammen mit unserem Partner wie Tischler, Maler, Glaser, Spengler und Schmied/Schlosser alle Bereiche ab.

Arbeitsschritte:
Bestandsaufnahme und Dokumentation durch: Fenster- und Türenliste, Foto, Zeichnungen, Erhebung Zustand und Restaurierungsmöglichkeiten.
Angebot bzw. Kostenschätzung zur Preisermittlung.
Ausführungskonzept erstellen.
Fenster und Türen: einstellen, gangbar machen und besser abdichten.
Restaurierungs- und Reparaturarbeiten beim: Holz, Beschläge, Glas, Abdichtung, Restaurierung Maler: fachgerechte Oberflächenbehandlung.
Übergabe: an den zufriedenen Kunden bzw. Bauleiter. Und bei Bedarf eine Dokumentation.

Sind jedoch die Fenster oder Türen nicht restaurierungsfähig oder wurden in den vergangenen Jahren gegen unpassende ausgetauscht, dann bieten wir Ersatz durch denkmalgerechte Fenster und Türen. Denn mit dem Einbau eines sogenannten „Denkmalfenster“ geht es meistens nicht. Zitat vom Amt für Bau- und Kulturdenkmäler Bozen: „Ein sogenanntes Standard-Denkmalfenster, auch wenn von der Fensterindustrie als solches angeboten, gibt es nicht.“

Wir liefern handwerklich sauber gefertigte und authentische Fenster und Türen. Die werden von uns zusammen vorab mit dem Bauherrn, Architekten und Denkmalpfleger geplant, konstruiert und dann realisiert. Hier kommt klassischer Fensterhandwerk und moderner Technik zu Einsatz. Echte Holzwetterschenkel, schlanke Profile, filigrane Sprossen und historische Profilierung sind hier gefragt. Verdeckt liegende Fenstertechnik mit modernen Bedienungskomfort und historisierende Sichtbeschläge (Fenster- und Türgriffe) kommen hier zur Anwendung. Ein wichtiger Punkt sind die Verglasungen wie Restaurierungsglas, sowie Isoliergläser mit Schallschutz-, Wärmeschutz- oder Sicherheitsglas.

Ensemblegeschützte Bauten sind Kompetenz der jeweiligen Gemeinde

Denkmalgeschütze Gebäude unterliegen in Südtirol dem Amt für Bau- und Kulturdenkmäler (Denkmalamt), Die Mitarbeiter vom Denkmalamt machen auf Anfrage kostenlose Beratung vor Ort. Sie sind an der Erhaltung der Kulturgüter sehr interessiert und erarbeiten zusammen mit dem Bauherrn, Architekten und Restauratoren praktikable Lösungen. Wir können hier aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesen Bereich von fruchtbarer Zusammenarbeit und sehr guten Ergebnissen sprechen.

Förderungen Land: der Bauherr hat die Möglichkeit bei der Autonomen Provinz Bozen Südtirol, Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, in Bozen einen Antrag „auf Förderung von Maßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern L.G. vom 12. Juni 1975, Nr. 26; Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Bereich Restaurierungen und Konservierung von Bau- und Kunstdenkmälern B.L.R. vom 25.09.2018 / Nr. 964“ einzureichen. Diese Restaurierungsmaßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 40% der anerkannten Kosten gefördert (Angaben ohne Gewähr)

Förderungen Staat: Der Steuerbonus für Wiedergewinnungsarbeiten in Höhe von 50 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit, gilt bis zum 31.12.2024.
Hinweis: beide Förderungen sind nicht komultierbar, all diese Angaben sind ohne Gewähr.

 

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